Anlage 2 Nr. 1 Buchst. i UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
7 %
Anlage 2 zum UStG
Anlage 2 Nr. 1 Buchst. i UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Lebende Tiere: Haustauben
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
0 %
steuerfrei / Nullsatz
7 %
ermäßigt
19 %
Regelsatz
Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- aus Position 0106
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- ja, die Position ist nur teilweise erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 15
Alle 15 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 01061100Primaten (nur teilweise begünstigt)
- 01061200Wale, Delfine und Tümmler (Säugetiere der Ordnung Cetacea); Rundschwanzseekühe (Manatis); Gabelschwanz- seekühe (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirena); Robben, Seehunde, Seelöwen und Walrösser (Säugetiere der Unterordnung Pinnepedia) (nur teilweise begünstigt)
- 01061300Kamele (Camelidae), lebend (nur teilweise begünstigt)
- 01061410Hauskaninchen, lebend (nur teilweise begünstigt)
- 01061490Hasen, lebend (nur teilweise begünstigt)
- 01061900Säugetiere, lebend (ausg. Primaten), anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
Weitere 9 Warennummern anzeigen
- 01062000Reptilien (einschl. Schlangen und Schildkröten) (nur teilweise begünstigt)
- 01063100Raubvögel (Greifvögel) (nur teilweise begünstigt)
- 01063200Papageienvögel (einschl. Papageien, Sittiche, Aras und Kakadus) (nur teilweise begünstigt)
- 01063300Strauße; Emus (Dromaius novaehollandiae), lebend (nur teilweise begünstigt)
- 01063910Tauben, lebend (nur teilweise begünstigt)
- 01063980Vögel, lebend, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
- 01064100Bienen, lebend (nur teilweise begünstigt)
- 01064900Insekten, lebend (ausg. Bienen) (nur teilweise begünstigt)
- 01069000Tiere, lebend (ausg. Säugetiere, Reptilien, Vögel und Insekten) (nur teilweise begünstigt)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 1 Buchst. i UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 1 Buchst. i UStG?
Anlage 2 Nr. 1 Buchst. i UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Lebende Tiere: Haustauben“.
Wo ist Anlage 2 Nr. 1 Buchst. i UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.
Benachbarte Normen in Anlage 2
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Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet
Rechtsstand 31.08.2026
Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
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