Anlage 2 Nr. 1 Buchst. d UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
7 %
Anlage 2 zum UStG
Anlage 2 Nr. 1 Buchst. d UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Lebende Tiere: Hausschweine einschließlich reinrassiger Zuchttiere
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
0 %
steuerfrei / Nullsatz
7 %
ermäßigt
19 %
Regelsatz
Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- aus Position 0103
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- ja, die Position ist nur teilweise erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 6
Alle 6 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 01031000Schweine als reinrassige Zuchttiere (nur teilweise begünstigt)
- 01039110Hausschweine, lebend, mit einem Gewicht von weniger als 50kg (ausg. reinrassige Zuchttiere) (nur teilweise begünstigt)
- 01039190Schweine, lebend, mit einem Gewicht von weniger als 50kg (ausg. Hausschweine und reinrassige Zuchttiere) (nur teilweise begünstigt)
- 01039211Sauen, die mindestens einmal geferkelt haben, mit einem Gewicht von 160kg oder mehr (ausg. reinrassige Zuchttiere) (nur teilweise begünstigt)
- 01039219Hausschweine, lebend mit einem Gewicht von 50kg oder mehr (ausg. Sauen, die mindestens einmal geferkelt haben, mit einem Gewicht von 160kg oder mehr sowie reinrassige Zuchttiere) (nur teilweise begünstigt)
- 01039290Schweine, lebend, mit einem Gewicht von 50kg oder mehr (ausg. Hausschweine und reinrassige Zuchttiere) (nur teilweise begünstigt)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 1 Buchst. d UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 1 Buchst. d UStG?
Anlage 2 Nr. 1 Buchst. d UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Lebende Tiere: Hausschweine einschließlich reinrassiger Zuchttiere“.
Wo ist Anlage 2 Nr. 1 Buchst. d UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.
Benachbarte Normen in Anlage 2
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Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet
Rechtsstand 31.08.2026
Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
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