Zum Inhalt springen
mwst-satz.de

Mehrwertsteuer auf Kakao

Getränke· Rechtsstand 31.08.2026

Kommt darauf an: 7 % oder 19 %.

Für Kakao gibt es keinen einheitlichen Satz, entscheidend ist der Fall:

7 %

Kakaopulver als Ware oder Milchmischgetränk mit mindestens 75 Prozent Milchanteil

Anlage 2 Nr. 35 UStG

19 %

Fertiggetränk unter 75 Prozent Milchanteil oder Abgabe in der Gastronomie

§ 12 Abs. 1 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Kakao zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum gibt es für Kakao zwei Sätze?

Kakaopulver ist als Ware nach Anlage 2 Nr. 30 ermäßigt. Als Fertiggetränk kommt es auf den Milchanteil an: ab 75 Prozent greift Anlage 2 Nr. 35, darunter der Regelsatz. In der Gastronomie ist die Getränkeabgabe stets ausgenommen.

Im Gesetz steht:

Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (z.B. Molke) von mindestens fünfundsiebzig Prozent des Fertigerzeugnisses
Anlage 2 Nr. 35 UStG Im Gesetz nachlesen
Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
Anlage 2 Nr. 30 UStG Im Gesetz nachlesen
Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.
§ 12 Abs. 1 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

In der Kategorie Getränke sind 11 von 83 Produkten wie Kakao eingestuft; 57 mit 19 %, 15 mit 7 %.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Kakao

Bei 10 € Bruttopreis stecken je nach Fall 0,65 € (7 %) oder 1,60 € (19 %) Mehrwertsteuer im Preis. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Steuersatz
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)darin MwSt (19 %)Netto (19 %)
1,00 €0,07 €0,93 €0,16 €0,84 €
2,50 €0,16 €2,34 €0,40 €2,10 €
5,00 €0,33 €4,67 €0,80 €4,20 €
10,00 €0,65 €9,35 €1,60 €8,40 €
25,00 €1,64 €23,36 €3,99 €21,01 €
50,00 €3,27 €46,73 €7,98 €42,02 €
100,00 €6,54 €93,46 €15,97 €84,03 €

Tabelle seitlich wischen für alle Spalten.

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 bzw. ÷ 1,19 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis. Welcher Satz drinsteckt, hängt vom Fall ab: 0,65 € in 10 € bei 7 %, 1,60 € in 10 € bei 19 %. Der Kassenbon nennt den angewandten Satz.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Kakao verkauft, führt 7 % oder 19 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Kakao für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Kakao; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Kakao im Vergleich mit verwandten Produkten

4 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Kakao: Kaffeebohnen (7 %), Cola (19 %), Sekt (19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Kakao mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
KakaoAnlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
MilchshakeAnlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
TrinkschokoladeAnlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
CappuccinoAnlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
KaffeebohnenAnlage 2 Nr. 12 UStG7 %
Cola§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Latte macchiatoAnlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
Sekt§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Apfelsaft§ 12 Abs. 1 UStG19 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Kakao

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Kakao an?

7 % oder 19 %, je nach Fall. 7 %: Kakaopulver als Ware oder Milchmischgetränk mit mindestens 75 Prozent Milchanteil. 19 %: Fertiggetränk unter 75 Prozent Milchanteil oder Abgabe in der Gastronomie.

Wann gelten 7 % und wann 19 % für Kakao?
  • 7 %: Kakaopulver als Ware oder Milchmischgetränk mit mindestens 75 Prozent Milchanteil (Anlage 2 Nr. 35 UStG).
  • 19 %: Fertiggetränk unter 75 Prozent Milchanteil oder Abgabe in der Gastronomie (§ 12 Abs. 1 UStG).
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Kakao heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Bei 19 %: Bruttopreis ÷ 1,19 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Wo steht das für Kakao im Gesetz?

7 %: Anlage 2 Nr. 35 UStG; 19 %: § 12 Abs. 1 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden