Zum Inhalt springen
mwst-satz.de

Mehrwertsteuer auf Einstreu

Tiere und Tierbedarf· Rechtsstand 31.08.2026

Kommt darauf an: 7 % oder 19 %.

7 % Einstreu aus Stroh, 19 % Einstreu aus Holzspänen. Für Einstreu gibt es keinen einheitlichen Satz, entscheidend ist der Fall:

7 %

Einstreu aus Stroh

Anlage 2 Nr. 23 UStG

19 %

Einstreu aus Holzspänen, Zellulose oder mineralischen Stoffen

§ 12 Abs. 1 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Einstreu zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum gibt es für Einstreu zwei Sätze?

Stroh fällt unter Anlage 2 Nr. 23 (Positionen 1213 und 1214). Einstreu aus Holzspänen oder mineralischen Stoffen ist dort nicht genannt.

Im Gesetz steht:

Stroh und Spreu von Getreide sowie verschiedene zur Fütterung verwendete Pflanzen
Anlage 2 Nr. 23 UStG Im Gesetz nachlesen
Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.
§ 12 Abs. 1 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

In der Kategorie Tiere und Tierbedarf sind 2 von 33 Produkten wie Einstreu eingestuft; 23 mit 7 %, 8 mit 19 %.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Einstreu

Bei 10 € Bruttopreis stecken je nach Fall 0,65 € (7 %) oder 1,60 € (19 %) Mehrwertsteuer im Preis. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Steuersatz
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)darin MwSt (19 %)Netto (19 %)
1,00 €0,07 €0,93 €0,16 €0,84 €
2,50 €0,16 €2,34 €0,40 €2,10 €
5,00 €0,33 €4,67 €0,80 €4,20 €
10,00 €0,65 €9,35 €1,60 €8,40 €
25,00 €1,64 €23,36 €3,99 €21,01 €
50,00 €3,27 €46,73 €7,98 €42,02 €
100,00 €6,54 €93,46 €15,97 €84,03 €

Tabelle seitlich wischen für alle Spalten.

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 bzw. ÷ 1,19 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis. Welcher Satz drinsteckt, hängt vom Fall ab: 0,65 € in 10 € bei 7 %, 1,60 € in 10 € bei 19 %. Der Kassenbon nennt den angewandten Satz.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Einstreu verkauft, führt 7 % oder 19 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Einstreu für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Einstreu; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Einstreu im Vergleich mit verwandten Produkten

8 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Einstreu: Heu (7 %), Stroh (7 %), Barf-Fleisch (7 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Einstreu mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
EinstreuAnlage 2 Nr. 23 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
HeuAnlage 2 Nr. 23 UStG7 %
StrohAnlage 2 Nr. 23 UStG7 %
Barf-FleischAnlage 2 Nr. 2 UStG7 %
BienenvölkerAnlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG7 %
FischfutterAnlage 2 Nr. 37 UStG7 %
FuttergetreideAnlage 2 Nr. 13 UStG7 %
Hühner kaufenAnlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG7 %
Hunde kaufen§ 12 Abs. 1 UStG19 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Einstreu

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Einstreu an?

7 % oder 19 %, je nach Fall. 7 %: Einstreu aus Stroh. 19 %: Einstreu aus Holzspänen, Zellulose oder mineralischen Stoffen.

Wann gelten 7 % und wann 19 % für Einstreu?
  • 7 %: Einstreu aus Stroh (Anlage 2 Nr. 23 UStG).
  • 19 %: Einstreu aus Holzspänen, Zellulose oder mineralischen Stoffen (§ 12 Abs. 1 UStG).
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Einstreu heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Bei 19 %: Bruttopreis ÷ 1,19 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Wo steht das für Einstreu im Gesetz?

7 %: Anlage 2 Nr. 23 UStG; 19 %: § 12 Abs. 1 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden