Mehrwertsteuer für Zeitungsabo
Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026
Zeitungsabo ist eine Leistung, die § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG ausdrücklich auf 7 % ermäßigt.
ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG
Warum nur 7 % für Zeitungsabo?
Zeitungsabo fällt unter § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG: Überlassung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.
Im Gesetz steht:
die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;
Einordnung im Verzeichnis
Auf § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG stützen sich im Verzeichnis 3 Produkte, neben Zeitungsabo zum Beispiel E-Books, Digitale Zeitung. In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 52 von 188 Produkten wie Zeitungsabo eingestuft; 82 mit 19 %, 32 je nach Fall, 16 steuerfrei, 6 nicht steuerbar.
So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Zeitungsabo
Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:
Beispiele für typische Preise
| Bruttopreis | darin MwSt (7 %) | Netto (7 %) |
|---|---|---|
| 1,00 € | 0,07 € | 0,93 € |
| 2,50 € | 0,16 € | 2,34 € |
| 5,00 € | 0,33 € | 4,67 € |
| 10,00 € | 0,65 € | 9,35 € |
| 25,00 € | 1,64 € | 23,36 € |
| 50,00 € | 3,27 € | 46,73 € |
| 100,00 € | 6,54 € | 93,46 € |
Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Zeitungsabo stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.
Für Unternehmen
Wer Zeitungsabo verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Zeitungsabo für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Zeitungsabo; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Zeitungsabo im Vergleich mit verwandten Produkten
4 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Zeitungsabo: Miete (steuerfrei), Pfand (19 %), Versandkosten (7 % oder 19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Zeitungsabo§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG | 7 % |
| Digitale Zeitung§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG | 7 % |
| E-Books§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG | 7 % |
| Miete§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG | steuerfrei |
| Pfand§ 12 Abs. 1 UStG | 19 % |
| Versandkosten§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Übernachtung§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG | 7 % |
| Porto§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStG | steuerfrei |
| Catering§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG | 7 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Zeitungsabo
Wie viel Mehrwertsteuer fällt bei Zeitungsabo an?
Für Zeitungsabo fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.
Wo steht die Ermäßigung für Zeitungsabo im Gesetz?
In § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG. Die Norm erfasst: „die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Zeitungsabo heraus?
Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.