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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer für Zeitungsabo

Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Zeitungsabo ist eine Leistung, die § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG ausdrücklich auf 7 % ermäßigt.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Zeitungsabo zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Zeitungsabo?

Zeitungsabo fällt unter § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG: Überlassung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.

Voraussetzung: Nicht begünstigt sind Veröffentlichungen, die im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen, sowie Werbeveröffentlichungen.

Im Gesetz steht:

die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;
§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG stützen sich im Verzeichnis 3 Produkte, neben Zeitungsabo zum Beispiel E-Books, Digitale Zeitung. In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 52 von 188 Produkten wie Zeitungsabo eingestuft; 82 mit 19 %, 32 je nach Fall, 16 steuerfrei, 6 nicht steuerbar.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Zeitungsabo

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Zeitungsabo stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Zeitungsabo verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Zeitungsabo für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Zeitungsabo; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Zeitungsabo im Vergleich mit verwandten Produkten

4 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Zeitungsabo: Miete (steuerfrei), Pfand (19 %), Versandkosten (7 % oder 19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Zeitungsabo mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Zeitungsabo§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG7 %
Digitale Zeitung§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG7 %
E-Books§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG7 %
Miete§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStGsteuerfrei
Pfand§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Versandkosten§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
Übernachtung§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG7 %
Porto§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStGsteuerfrei
Catering§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Zeitungsabo

Wie viel Mehrwertsteuer fällt bei Zeitungsabo an?

Für Zeitungsabo fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Zeitungsabo im Gesetz?

In § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG. Die Norm erfasst: „die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Zeitungsabo heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden