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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer auf Schweinefleisch

Fleisch und Fisch· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Schweinefleisch steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 2) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 2 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Schweinefleisch zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Schweinefleisch?

Schweinefleisch fällt unter Anlage 2 Nr. 2 UStG: Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, Kapitel 2 des Zolltarifs. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.

Einordnung im Zolltarif
Kapitel 2
Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.

Im Gesetz steht:

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
Anlage 2 Nr. 2 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf Anlage 2 Nr. 2 UStG stützen sich im Verzeichnis 38 Produkte, neben Schweinefleisch zum Beispiel Fleisch, Fleischwaren, Barf-Fleisch, Braten, Chicken Wings. In der Kategorie Fleisch und Fisch sind 85 von 89 Produkten wie Schweinefleisch eingestuft; 4 mit 19 %.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Schweinefleisch

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Schweinefleisch stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Schweinefleisch verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Schweinefleisch für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Schweinefleisch; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Schweinefleisch im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Schweinefleisch eingestuft.

Verwandte Produkte von Schweinefleisch mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
SchweinefleischAnlage 2 Nr. 2 UStG7 %
FleischAnlage 2 Nr. 2 UStG7 %
Barf-FleischAnlage 2 Nr. 2 UStG7 %
FleischwarenAnlage 2 Nr. 2 UStG7 %
BratenAnlage 2 Nr. 2 UStG7 %
Chicken WingsAnlage 2 Nr. 2 UStG7 %
EnteAnlage 2 Nr. 2 UStG7 %
FiletAnlage 2 Nr. 2 UStG7 %
GansAnlage 2 Nr. 2 UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Schweinefleisch

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Schweinefleisch an?

Auf Schweinefleisch fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 2 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Schweinefleisch im Gesetz?

In Anlage 2 Nr. 2 UStG. Die Norm erfasst: „Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Schweinefleisch heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden