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Anlage 2 Nr. 50 UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 50 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, die ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buches enthalten, mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

2 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage

Produkte, deren Steuersatz aus Anlage 2 Nr. 50 UStG folgt
ProduktMwSt-Satz
Hörbuch7 %
Hörspiele7 %

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
aus Position 8523
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
ja, die Position ist nur teilweise erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
17

Alle 17 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 85232100Karten mit Magnetstreifen, als magnetische Aufzeichnungsträger (nur teilweise begünstigt)
  • 85232915Magnetbänder und Magnetplatten, ohne Aufzeichnung (nur teilweise begünstigt)
  • 85232919Magnetbänder und Magnetplatten, mit Aufzeichnung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 85232990Magnetische Aufzeichnungsträger, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 85234110Platten ("discs") für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von 900 Megabytes oder weniger, nicht löschbar, ohne Aufzeichnung (nur teilweise begünstigt)
  • 85234130Platten ("discs") für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 900 Megabytes bis 18 Giga bytes, nicht löschbar, ohne Aufzeichnung (nur teilweise begünstigt)
Weitere 11 Warennummern anzeigen
  • 85234190Optische Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung, (ausg. Platten "discs" für Laserabnehmersysteme, nicht löschb ar) (nur teilweise begünstigt)
  • 85234910"Digital versatile discs (DVD)", mit Aufzeichnung (nur teilweise begünstigt)
  • 85234920Platten ("discs") für Laserabnehmersysteme, mit Aufzeichnung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 85234990Optischer Aufzeichnungsträger mit Aufzeichnung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 85235110Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, ohne Aufzeichnung (nur teilweise begünstigt)
  • 85235190Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen mit Aufzeichnung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 85235200Intelligente Karten "smart cards" (nur teilweise begünstigt)
  • 85235910Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung, (ausg. nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen und intelligente Karten "smart cards") (nur teilweise begünstigt)
  • 85235990Halbleiter-Aufzeichnungsträger, mit Aufzeichnung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
  • 85238010Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung, (ausg. Magnetische, optische und Halbleiter- Aufzeichnungsträger) (nur teilweise begünstigt)
  • 85238090Tonträger und ähnliche Aufzeichnungsträger, mit Aufzeichnung, einschl. der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausg. Waren des Kapitels 37, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 50 UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 50 UStG?

Anlage 2 Nr. 50 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, die ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buches enthalten, mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen“.

Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 50 UStG?

Im Verzeichnis stützen sich 2 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Hörbuch, Hörspiele.

Wo ist Anlage 2 Nr. 50 UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden