Anlage 2 Nr. 50 UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 50 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, die ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buches enthalten, mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
2 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- aus Position 8523
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- ja, die Position ist nur teilweise erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 17
Alle 17 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 85232100Karten mit Magnetstreifen, als magnetische Aufzeichnungsträger (nur teilweise begünstigt)
- 85232915Magnetbänder und Magnetplatten, ohne Aufzeichnung (nur teilweise begünstigt)
- 85232919Magnetbänder und Magnetplatten, mit Aufzeichnung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
- 85232990Magnetische Aufzeichnungsträger, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
- 85234110Platten ("discs") für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von 900 Megabytes oder weniger, nicht löschbar, ohne Aufzeichnung (nur teilweise begünstigt)
- 85234130Platten ("discs") für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 900 Megabytes bis 18 Giga bytes, nicht löschbar, ohne Aufzeichnung (nur teilweise begünstigt)
Weitere 11 Warennummern anzeigen
- 85234190Optische Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung, (ausg. Platten "discs" für Laserabnehmersysteme, nicht löschb ar) (nur teilweise begünstigt)
- 85234910"Digital versatile discs (DVD)", mit Aufzeichnung (nur teilweise begünstigt)
- 85234920Platten ("discs") für Laserabnehmersysteme, mit Aufzeichnung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
- 85234990Optischer Aufzeichnungsträger mit Aufzeichnung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
- 85235110Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, ohne Aufzeichnung (nur teilweise begünstigt)
- 85235190Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen mit Aufzeichnung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
- 85235200Intelligente Karten "smart cards" (nur teilweise begünstigt)
- 85235910Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung, (ausg. nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen und intelligente Karten "smart cards") (nur teilweise begünstigt)
- 85235990Halbleiter-Aufzeichnungsträger, mit Aufzeichnung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
- 85238010Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung, (ausg. Magnetische, optische und Halbleiter- Aufzeichnungsträger) (nur teilweise begünstigt)
- 85238090Tonträger und ähnliche Aufzeichnungsträger, mit Aufzeichnung, einschl. der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausg. Waren des Kapitels 37, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 50 UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 50 UStG?
Anlage 2 Nr. 50 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, die ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buches enthalten, mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 50 UStG?
Wo ist Anlage 2 Nr. 50 UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.