Anlage 2 Nr. 37 UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 37 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
15 Produkte mit dieser Rechtsgrundlage
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Hundefutter | 7 % |
| Tierfutter | 7 % |
| Katzenfutter | 7 % |
| Fischfutter | 7 % |
| Kaninchenfutter | 7 % |
| Kittenfutter | 7 % |
| Meerschweinchenfutter | 7 % |
| Nagerfutter | 7 % |
| Nassfutter Katze | 7 % |
| Pferdefutter | 7 % |
| Trockenfutter Hund | 7 % |
| Viehfutter | 7 % |
| Vogelfutter | 7 % |
| Welpenfutter | 7 % |
| Wildvogelfutter | 7 % |
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Kapitel 23
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 64
Alle 64 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 23011000Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen, ungenießbar; Grieben
- 23012000Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar
- 23021010Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Mais, mit einem Gehalt an Stärke von 35GHT oder weniger
- 23021090Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Mais, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 35GHT
- 23023010Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Weizen, mit einem Gehalt an Stärke von 28GHT oder weniger
- 23023090Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Weizen, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 28GHT
Weitere 58 Warennummern anzeigen
- 23024002Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Reis, mit einem Gehalt an Stärke von 35GHT oder weniger
- 23024008Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Reis, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 35GHT
- 23024010Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide, mit einem Gehalt an Stärke von 28GHT oder weniger (ausg. von Mais, von Reis und von Weizen)
- 23024090Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 28GHT (ausg. von Mais, von Reis und von Weizen)
- 23025000Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Hülsenfrüchten
- 23031011Rückstände aus der Maisstärkegewinnung mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von mehr als 40GHT, auch in Form von Pellets (ausg. eingedicktes Maisquellwasser)
- 23031019Rückstände aus der Maisstärkegewinnung mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von 40GHT oder weniger, auch in Form von Pellets (ausg. eingedicktes Maisquellwasser)
- 23031090Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, einschl. eingedicktes Maisquellwasser, auch in Form von Pellets (ausg. Rückstände aus der Maisstärkegewinnung)
- 23032010Ausgelaugte Rübenschnitzel
- 23032090Bagasse und andere Abfälle v. der Zuckergewinnung, auch in Form v. Pellets (ausg. ausgelaugte Rübenschnitzel)
- 23033000Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets
- 23040000Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
- 23050000Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnußöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
- 23061000Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Fett- und Ölgewinnung von Baumwollsamen, auch gemahlen oder in Form von Pellets
- 23062000Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Fett- und Ölgewinnung von Leinsamen, auch gemahlen oder in Form von Pellets
- 23063000Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Fett- und Ölgewinnung von Sonnenblumenkernen, auch gemahlen oder in Form von Pellets
- 23064100Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Fett- und Ölgewinnung erucasäurearmer Raps- oder Rübsensamen, auch gemahlen oder in Form von Pellets
- 23064900Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Fett- und Ölgewinnung von Raps- oder Rübsensamen, auch gemahlen oder in Form von Pellets
- 23065000Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Fett- und Ölgewinnung von Kokosnüssen (Kopra), auch gemahlen oder in Form von Pellets
- 23066000Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Fett- und Ölgewinnung von Palmnüssen oder Palmkernen, auch gemahlen oder in Form von Pellets
- 23069005Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Fett- und Ölgewinnung von Maiskeimen, auch gemahlen oder in Form von Pellets
- 23069011Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets, mit einem Gehalt an Olivenöl von 3GHT oder weniger
- 23069019Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets, mit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3GHT
- 23069090Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher od. mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 23070011Weintrub mit einem Gesamtalkoholgehalt von 7,9%mas oder weniger und einem Trockenmasse-gehalt von 25GHT oder mehr
- 23070019Weintrub mit einem Gesamtalkoholgehalt von mehr als 7,9%mas und einem Trockenmassegehalt von weniger als 25GHT
- 23070090Weinstein, roh
- 23080011Traubentrester mit einem Gesamtalkoholgehalt von 4,3%mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 40GHT oder mehr, auch in Form von Pellets, von der zur Fütterung verwendeten Art
- 23080019Traubentrester von der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 23080040Eicheln und Rosskastanien sowie Trester (ausg. Traubentrester) auch in Form von Pellets, von der zur Fütterung verwendeten Art
- 23080090Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 23091011Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachung f. d. Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodex- trinsirup enthaltend, keine bis höchstens 10GHT Stärke enthaltend und keine bis weniger als 10GHT Milcherzeugnisse enthaltend
- 23091013Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachung f. d. Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodex- trinsirup enthaltend, keine bis höchstens 10GHT Stärke enthaltend, Gehalt an Milcherzeugnissen von 10GHT oder mehr, jedoch unter 50GHT
- 23091015Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachung f. d. Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodex- trinsirup enthaltend, keine bis höchstens 10GHT Stärke enthaltend, Gehalt an Milcherzeugnissen von 50GHT oder mehr, jedoch unter 75GHT
- 23091019Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachung f. d. Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodex- trinsirup enthaltend, keine bis höchstens 10GHT Stärke enthaltend, Gehalt an Milcherzeugnissen von 75GHT oder mehr
- 23091031Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachung f. d. Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodex- trinsirup enthaltend, mit einem Stärkegehalt von mehr als 10 bis 30GHT, keine bis weniger als 10GHT Milcherzeugnisse enthaltend
- 23091033Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachung f. d. Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin od. Maltodex- trinsirup enthaltend, mit einem Stärkegehalt von mehr als 10 bis 30GHT, Gehalt an Milcherzeugnissen v. 10GHT od. mehr, jedoch unter 50GHT
- 23091039Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachung f. d. Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodex- trinsirup enthaltend, mit einem Stärkegehalt von mehr als 10 bis 30GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50GHT oder mehr
- 23091051Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachung f. d. Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodex- trinsirup enthaltend, mit einem Stärkegehalt von mehr als 30GHT, keine bis weniger als 10GHT Milcherzeugnisse enthaltend
- 23091053Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachung f. d. Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodex- trinsirup enthaltend, mit einem Stärkegehalt von mehr als 30GHT, Gehalt an Milcherzeugnissen von 10GHT oder mehr, jedoch unter 50GHT
- 23091059Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachung f. d. Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodex- trinsirup enthaltend, mit einem Stärkegehalt von mehr als 30GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50GHT oder mehr
- 23091070Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen f. den Einzelverkauf, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodex- trin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend
- 23091090Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 23099010Futterzubereitungen, Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Auf- machungen für den Einzelverkauf)
- 23099020Futterzubereitungen, Erzeugnisse gemäß der zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23 (ausg. Hunde- und Katzen- futter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
- 23099031Futterzubereitungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin od. Maltodextrinsirup enthaltend, keine b. höchstens 10GHT Stärke enthaltend u. keine bis weniger als 10GHT Milcherzeugnisse enthaltend (ausg. Hunde- u.Katzenfutter, i. A. f. d. E.)
- 23099033Futterzubereitungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin od. Maltodextrinsirup enthaltend, keine b. höchstens 10GHT Stärke enthaltend, Gehalt an Milcherzeugn. 10GHT od. mehr, jedoch unter 50GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, i. A. f. d. E.)
- 23099035Futterzubereitungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin od. Maltodextrinsirup enthaltend, keine b. höchstens 10GHT Stärke enthaltend, Gehalt an Milcherzeugn. 50GHT od. mehr, jedoch unter 75GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, i. A. f. d. E.)
- 23099039Futterzubereitungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin od. Maltodextrinsirup enthaltend, keine b. höchstens 10GHT Stärke enthaltend, Gehalt an Milcherzeugnissen von 75GHT oder mehr (ausg. Hunde- und Katzenfutter, i. A. f. d. E.)
- 23099041Futterzubereitungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin od. Maltodextrinsirup enthaltend, Geh. an Stärke v. mehr als 10GHT bis 30GHT, keine od. weniger als 10GHT Milcherzeugnisse enthaltend (ausg. Hunde- und Katzenfutter, i. A. f. d. E.)
- 23099043Futterzubereitungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin od. Maltodextrinsirup enthaltend, Geh. an Stärke v. mehr als 10 bis 30GHT, Gehalt an Milcherzeugnissen v. 10GHT od. mehr, jed. unter 50GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, i. A. f. d. E.)
- 23099049Futterzubereitungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin od. Maltodextrinsirup enthaltend, Geh. an Stärke v. mehr als 10 bis 30GHT, Gehalt an Milcherzeugnissen von 50GHT od. mehr (ausg. Hunde- und Katzenfutter, i. A. f. d. E.)
- 23099051Futterzubereitungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin od. Maltodextrinsirup enthaltend, Geh. an Stärke v. mehr als 30GHT, keine bis weniger als 10GHT Milcherzeugn. enthaltend (ausg. Hunde- und Katzenfutter, i. A. f. d. E.)
- 23099053Futterzubereitungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin od. Maltodextrinsirup enthaltend, Geh. an Stärke v. mehr als 30GHT, Gehalt an Milcherzeugn. v. 10GHT od. mehr, jedoch unt. 50GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, i. A. f. d. E.)
- 23099059Futterzubereitungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin od. Maltodextrinsirup enthaltend, Gehalt an Stärke v. mehr als 30GHT, Gehalt an Milcherzeugnissen von 50GHT oder mehr (ausg. Hunde- und Katzenfutter, i. A. f. d. E.)
- 23099070Futterzubereitungen, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, andere als Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachung für den Einzelverkauf, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 23099091Ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert, zur Tierfütterung
- 23099096Zubereitungen von der z. Fütterung verwendeten Art u. Vormischungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 37 UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 37 UStG?
Anlage 2 Nr. 37 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter“.
Welche Produkte fallen unter Anlage 2 Nr. 37 UStG?
Im Verzeichnis stützen sich 15 Produkte auf diese Norm, zum Beispiel Hundefutter, Tierfutter, Katzenfutter, Fischfutter, Kaninchenfutter.
Wo ist Anlage 2 Nr. 37 UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.