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Mehrwertsteuer auf Viehfutter

Tiere und Tierbedarf· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Viehfutter steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 37) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 37 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Viehfutter zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Viehfutter?

Viehfutter fällt unter Anlage 2 Nr. 37 UStG: Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie sowie zubereitetes Futter, Kapitel 23. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.

Einordnung im Zolltarif
Kapitel 23
Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.

Im Gesetz steht:

Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
Anlage 2 Nr. 37 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf Anlage 2 Nr. 37 UStG stützen sich im Verzeichnis 15 Produkte, neben Viehfutter zum Beispiel Hundefutter, Tierfutter, Katzenfutter, Fischfutter, Kaninchenfutter. In der Kategorie Tiere und Tierbedarf sind 23 von 33 Produkten wie Viehfutter eingestuft; 8 mit 19 %, 2 je nach Fall.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Viehfutter

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Viehfutter stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Viehfutter verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Viehfutter für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Viehfutter; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Viehfutter im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Viehfutter eingestuft.

Verwandte Produkte von Viehfutter mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
ViehfutterAnlage 2 Nr. 37 UStG7 %
HundefutterAnlage 2 Nr. 37 UStG7 %
TierfutterAnlage 2 Nr. 37 UStG7 %
KatzenfutterAnlage 2 Nr. 37 UStG7 %
FischfutterAnlage 2 Nr. 37 UStG7 %
KaninchenfutterAnlage 2 Nr. 37 UStG7 %
KittenfutterAnlage 2 Nr. 37 UStG7 %
MeerschweinchenfutterAnlage 2 Nr. 37 UStG7 %
NagerfutterAnlage 2 Nr. 37 UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Viehfutter

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Viehfutter an?

Auf Viehfutter fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 37 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Viehfutter im Gesetz?

In Anlage 2 Nr. 37 UStG. Die Norm erfasst: „Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Viehfutter heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden