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Anlage 2 Nr. 14 Buchst. b UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 14 Buchst. b UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Müllereierzeugnisse: Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
Position 1103
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
nein, die Position ist vollständig erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
14

Alle 14 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 11031110Grobgrieß und Feingrieß von Hartweizen
  • 11031190Grobgrieß und Feingrieß von Weichweizen und Spelz
  • 11031310Grobgrieß und Feingrieß von Mais, mit einem Fettgehalt von 1,5GHT oder weniger
  • 11031390Grobgrieß und Feingrieß von Mais, mit einem Fettgehalt von mehr als 1,5GHT
  • 11031920Grobgrieß und Feingrieß von Roggen oder Gerste
  • 11031940Grobgrieß und Feingrieß von Hafer
Weitere 8 Warennummern anzeigen
  • 11031950Grobgrieß und Feingrieß von Reis
  • 11031990Grobgrieß und Feingrieß von Getreide (ausg. von Weizen, Hafer, Mais, Reis, Roggen und Gerste)
  • 11032025Pellets von Roggen oder Gerste
  • 11032030Pellets von Hafer
  • 11032040Pellets von Mais
  • 11032050Pellets von Reis
  • 11032060Pellets von Weizen
  • 11032090Pellets von Getreide (ausg. von Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Reis und Weizen)

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 14 Buchst. b UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 14 Buchst. b UStG?

Anlage 2 Nr. 14 Buchst. b UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Müllereierzeugnisse: Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide“.

Wo ist Anlage 2 Nr. 14 Buchst. b UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden