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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer für Kinderbetreuung

Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026

steuerfrei
Steuerbefreiung nach § 4 UStG

Kinderbetreuung fällt unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 25 UStG: Es wird keine Umsatzsteuer berechnet.

steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 25 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Kinderbetreuung zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum ist Kinderbetreuung steuerfrei?

Kinderbetreuung fällt unter § 4 Nr. 25 UStG: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Im Gesetz steht:

Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, die Inobhutnahme nach § 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und Leistungen der Adoptionsvermittlung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz, wenn diese Leistungen von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter im Sinne dieser Vorschrift sind
§ 4 Nr. 25 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf § 4 Nr. 25 UStG stützen sich im Verzeichnis 2 Produkte, neben Kinderbetreuung zum Beispiel Tagesmutter. In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 16 von 188 Produkten wie Kinderbetreuung eingestuft; 82 mit 19 %, 52 mit 7 %, 32 je nach Fall, 6 nicht steuerbar.

Was das für den Preis bedeutet

Für Kinderbetreuung wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis für Kinderbetreuung enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Kinderbetreuung verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Kinderbetreuung einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Kinderbetreuung; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Kinderbetreuung im Vergleich mit verwandten Produkten

5 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Kinderbetreuung: Pfand (19 %), Versandkosten (7 % oder 19 %), Übernachtung (7 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Kinderbetreuung mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Kinderbetreuung§ 4 Nr. 25 UStGsteuerfrei
Tagesmutter§ 4 Nr. 25 UStGsteuerfrei
Miete§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStGsteuerfrei
Pfand§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Versandkosten§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
Übernachtung§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG7 %
Porto§ 4 Nr. 11 Buchst. b UStGsteuerfrei
Catering§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG7 %
Gutscheine§ 3 Abs. 13 bis 15 UStGje nach Fall

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Kinderbetreuung

Fällt bei Kinderbetreuung Mehrwertsteuer an?

Nein. Kinderbetreuung ist nach § 4 Nr. 25 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, § 4 Nr. 25 UStG.

Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?

Pfand (19 %, § 12 Abs. 1 UStG), Versandkosten (7 % oder 19 %, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Übernachtung (7 %, § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), Catering (7 %, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.

Wo steht das für Kinderbetreuung im Gesetz?

In § 4 Nr. 25 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden