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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer für Imbiss

Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Imbiss ist eine Leistung, die § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ausdrücklich auf 7 % ermäßigt.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Imbiss zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Imbiss?

Imbiss fällt unter § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG - seit 1. Januar 2026 dauerhaft ermäßigt. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.

Voraussetzung: Die Abgabe von Getränken ist ausdrücklich ausgenommen und bleibt beim Regelsatz.

Im Gesetz steht:

die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG stützen sich im Verzeichnis 17 Produkte, neben Imbiss zum Beispiel Catering, Bäckerei, Essen zum Mitnehmen, Lieferservice, Kantine. In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 52 von 188 Produkten wie Imbiss eingestuft; 82 mit 19 %, 32 je nach Fall, 16 steuerfrei, 6 nicht steuerbar.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Imbiss

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Imbiss stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Imbiss verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Imbiss für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Imbiss; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Imbiss im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Imbiss eingestuft.

Verwandte Produkte von Imbiss mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Imbiss§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG7 %
Catering§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG7 %
Bäckerei§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG7 %
Essen zum Mitnehmen§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG7 %
Lieferservice§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG7 %
Kantine§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG7 %
Partyservice§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG7 %
Döner§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG7 %
Frühstück im Hotel§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Imbiss

Wie viel Mehrwertsteuer fällt bei Imbiss an?

Für Imbiss fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Imbiss im Gesetz?

In § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG. Die Norm erfasst: „die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Imbiss heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden