Mehrwertsteuer für Friedhofsgebühren
Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026
Handelt eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt, liegt nach § 2b UStG kein steuerbarer Umsatz vor - es fällt keine Umsatzsteuer an.
nicht steuerbar, es fällt keine Umsatzsteuer an. Rechtsgrundlage: § 2b UStG
Warum fällt auf Friedhofsgebühren keine Mehrwertsteuer an?
Friedhofsgebühren fällt unter § 2b UStG. Maßgeblich ist der Wortlaut der Norm:
Einordnung im Verzeichnis
In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 6 von 188 Produkten wie Friedhofsgebühren eingestuft; 82 mit 19 %, 52 mit 7 %, 32 je nach Fall, 16 steuerfrei.
Was das für den Preis bedeutet
Friedhofsgebühren ist kein steuerbarer Umsatz: Es gibt keinen Steuersatz, den man herausrechnen könnte, der Betrag ist Brutto und Netto zugleich.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis für Friedhofsgebühren enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.
Für Unternehmen
Wer Friedhofsgebühren verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Friedhofsgebühren einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Friedhofsgebühren; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Friedhofsgebühren im Vergleich mit verwandten Produkten
4 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Friedhofsgebühren: Lebensmittel (7 % oder 19 %), Getränke (7 % oder 19 %), Kaffee (7 % oder 19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Friedhofsgebühren§ 2b UStG | keine MwSt |
| Maut§ 2b UStG | keine MwSt |
| Führungszeugnis§ 2b UStG | keine MwSt |
| Personalausweis§ 2b UStG | keine MwSt |
| Reisepass§ 2b UStG | keine MwSt |
| Lebensmittel§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| GetränkeAnlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| KaffeeAnlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| BücherAnlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG | 7 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Friedhofsgebühren
Fällt bei Friedhofsgebühren Mehrwertsteuer an?
Nein. Friedhofsgebühren ist nicht steuerbar (§ 2b UStG), es gibt keinen Steuersatz. Handelt eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt, liegt nach § 2b UStG kein steuerbarer Umsatz vor - es fällt keine Umsatzsteuer an.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Lebensmittel (7 % oder 19 %, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Getränke (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Kaffee (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Bücher (7 %, Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.
Wo steht das für Friedhofsgebühren im Gesetz?
In § 2b UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.