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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer auf Studentenfutter

Süßwaren und Snacks· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Studentenfutter steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 32) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 32 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Studentenfutter zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Studentenfutter?

Studentenfutter fällt unter Anlage 2 Nr. 32 UStG: Zubereitungen von Gemüse, Früchten und Nüssen, Positionen 2001 bis 2008 (ohne Säfte). Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.

Einordnung im Zolltarif
Positionen 2001 bis 2008
Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.

Im Gesetz steht:

Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte
Anlage 2 Nr. 32 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf Anlage 2 Nr. 32 UStG stützen sich im Verzeichnis 24 Produkte, neben Studentenfutter zum Beispiel Marmelade, Apfelmus, Dosenananas, Dosenobst, Dosentomaten. In der Kategorie Süßwaren und Snacks sind alle 68 Produkte wie Studentenfutter eingestuft.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Studentenfutter

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Studentenfutter stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Studentenfutter verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Studentenfutter für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Studentenfutter; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Studentenfutter im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Studentenfutter eingestuft.

Verwandte Produkte von Studentenfutter mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
StudentenfutterAnlage 2 Nr. 32 UStG7 %
MarmeladeAnlage 2 Nr. 32 UStG7 %
ApfelmusAnlage 2 Nr. 32 UStG7 %
DosenananasAnlage 2 Nr. 32 UStG7 %
DosenobstAnlage 2 Nr. 32 UStG7 %
DosentomatenAnlage 2 Nr. 32 UStG7 %
ErdnussbutterAnlage 2 Nr. 32 UStG7 %
EssiggurkenAnlage 2 Nr. 32 UStG7 %
FruchtmusAnlage 2 Nr. 32 UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Studentenfutter

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Studentenfutter an?

Auf Studentenfutter fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 32 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Studentenfutter im Gesetz?

In Anlage 2 Nr. 32 UStG. Die Norm erfasst: „Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Studentenfutter heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden