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Mehrwertsteuer auf Schwarzer Tee

Getränke· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Schwarzer Tee steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 12) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 12 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Schwarzer Tee zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Schwarzer Tee?

Schwarzer Tee fällt unter Anlage 2 Nr. 12 UStG: Kaffee, Tee, Mate und Gewürze, Kapitel 9 des Zolltarifs. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.

Einordnung im Zolltarif
Kapitel 9
Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.
Beispiel-Warennummer (WA 2026)
09024000
Schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, auch aromatisiert, in unmittelb. Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3kg

Im Gesetz steht:

Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
Anlage 2 Nr. 12 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf Anlage 2 Nr. 12 UStG stützen sich im Verzeichnis 22 Produkte, neben Schwarzer Tee zum Beispiel Kaffeebohnen, Gewürze, Currypulver, Entkoffeinierter Kaffee, Grüner Tee. In der Kategorie Getränke sind 15 von 83 Produkten wie Schwarzer Tee eingestuft; 57 mit 19 %, 11 je nach Fall.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Schwarzer Tee

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Schwarzer Tee stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Schwarzer Tee verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Schwarzer Tee für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Schwarzer Tee; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Schwarzer Tee im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Schwarzer Tee eingestuft.

Verwandte Produkte von Schwarzer Tee mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Schwarzer TeeAnlage 2 Nr. 12 UStG7 %
Schwarzer PfefferAnlage 2 Nr. 12 UStG7 %
KaffeebohnenAnlage 2 Nr. 12 UStG7 %
GewürzeAnlage 2 Nr. 12 UStG7 %
CurrypulverAnlage 2 Nr. 12 UStG7 %
Entkoffeinierter KaffeeAnlage 2 Nr. 12 UStG7 %
Grüner TeeAnlage 2 Nr. 12 UStG7 %
IngwerAnlage 2 Nr. 12 UStG7 %
KardamomAnlage 2 Nr. 12 UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Schwarzer Tee

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Schwarzer Tee an?

Auf Schwarzer Tee fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 12 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Schwarzer Tee im Gesetz?

In Anlage 2 Nr. 12 UStG. Die Norm erfasst: „Kaffee, Tee, Mate und Gewürze“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Schwarzer Tee heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden