Zum Inhalt springen
mwst-satz.de

Mehrwertsteuer auf Rosen

Pflanzen und Blumen· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Rosen steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 8) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 8 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Rosen zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Rosen?

Rosen fällt unter Anlage 2 Nr. 8 UStG: Frische Schnittblumen und -blüten zu Binde- oder Zierzwecken, Anlage 2 Nr. 8 (aus Position 0603). Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.

Einordnung im Zolltarif
aus Position 0603
Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.
Beispiel-Warennummer (WA 2026)
06031100
Blumen und Blüten von Rosen sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch

Im Gesetz steht:

Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
Anlage 2 Nr. 8 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf Anlage 2 Nr. 8 UStG stützen sich im Verzeichnis 7 Produkte, neben Rosen zum Beispiel Blumen, Schnittblumen, Adventskranz, Blumensträuße, Trauerkränze. In der Kategorie Pflanzen und Blumen sind 27 von 32 Produkten wie Rosen eingestuft; 4 mit 19 %, 1 je nach Fall.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Rosen

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Rosen stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Rosen verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Rosen für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Rosen; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Rosen im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Rosen eingestuft.

Verwandte Produkte von Rosen mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
RosenAnlage 2 Nr. 8 UStG7 %
RosenkohlAnlage 2 Nr. 10 Buchst. d UStG7 %
BlumenAnlage 2 Nr. 8 UStG7 %
SchnittblumenAnlage 2 Nr. 8 UStG7 %
AdventskranzAnlage 2 Nr. 8 UStG7 %
BlumensträußeAnlage 2 Nr. 8 UStG7 %
TrauerkränzeAnlage 2 Nr. 8 UStG7 %
TulpenAnlage 2 Nr. 8 UStG7 %
WeihnachtsbaumAnlage 2 Nr. 7 UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Rosen

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Rosen an?

Auf Rosen fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 8 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Rosen im Gesetz?

In Anlage 2 Nr. 8 UStG. Die Norm erfasst: „Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Rosen heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden