Mehrwertsteuer für Rettungsdienst
§ 4 Nr. 17 Buchst. b UStG· Rechtsstand 31.08.2026
Rettungsdienst fällt unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG: Es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG
Warum ist Rettungsdienst steuerfrei?
Rettungsdienst fällt unter § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG: Beförderung kranker und verletzter Personen mit dafür besonders eingerichteten Fahrzeugen.
Im Gesetz steht:
die Beförderungen von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind;
Einordnung im Verzeichnis
Auf § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG stützen sich im Verzeichnis 2 Produkte, neben Rettungsdienst zum Beispiel Krankentransport.
Was das für den Preis bedeutet
Für Rettungsdienst wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis für Rettungsdienst enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.
Für Unternehmen
Wer Rettungsdienst verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Rettungsdienst einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Rettungsdienst; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Rettungsdienst im Vergleich mit verwandten Produkten
7 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Rettungsdienst: Lebensmittel (7 % oder 19 %), Getränke (7 % oder 19 %), Kaffee (7 % oder 19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Rettungsdienst§ 4 Nr. 17 Buchst. b UStG | steuerfrei |
| Krankentransport§ 4 Nr. 17 Buchst. b UStG | steuerfrei |
| Lebensmittel§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| GetränkeAnlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| KaffeeAnlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| BücherAnlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG | 7 % |
| Taxi§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Restaurant§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| WasserAnlage 2 Nr. 34 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Rettungsdienst
Fällt bei Rettungsdienst Mehrwertsteuer an?
Nein. Rettungsdienst ist nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit. Beförderung kranker und verletzter Personen mit dafür besonders eingerichteten Fahrzeugen, § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Lebensmittel (7 % oder 19 %, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Getränke (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Kaffee (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Bücher (7 %, Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.
Wo steht das für Rettungsdienst im Gesetz?
In § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.