Zum Inhalt springen
mwst-satz.de

Mehrwertsteuer auf Pralinen

Süßwaren und Snacks· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Pralinen steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 30) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 30 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Pralinen zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Pralinen?

Pralinen fällt unter Anlage 2 Nr. 30 UStG: Kakaopulver ohne Zuckerzusatz sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, Positionen 1805 und 1806. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.

Einordnung im Zolltarif
Positionen 1805 00 00 und 1806
Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.
Beispiel-Warennummer (WA 2026)
18069011
Pralinen, auch gefüllt, alkoholhaltig

Im Gesetz steht:

Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
Anlage 2 Nr. 30 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf Anlage 2 Nr. 30 UStG stützen sich im Verzeichnis 9 Produkte, neben Pralinen zum Beispiel Schokolade, Trüffel, Schokoriegel, Nuss-Nougat-Creme, Schokokekse. In der Kategorie Süßwaren und Snacks sind alle 68 Produkte wie Pralinen eingestuft.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Pralinen

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Pralinen stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Pralinen verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Pralinen für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Pralinen; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Pralinen im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Pralinen eingestuft.

Verwandte Produkte von Pralinen mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
PralinenAnlage 2 Nr. 30 UStG7 %
SchokoladeAnlage 2 Nr. 30 UStG7 %
TrüffelAnlage 2 Nr. 30 UStG7 %
SchokoriegelAnlage 2 Nr. 30 UStG7 %
Nuss-Nougat-CremeAnlage 2 Nr. 30 UStG7 %
SchokokekseAnlage 2 Nr. 30 UStG7 %
VollmilchschokoladeAnlage 2 Nr. 30 UStG7 %
Weiße SchokoladeAnlage 2 Nr. 30 UStG7 %
ZartbitterschokoladeAnlage 2 Nr. 30 UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Pralinen

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Pralinen an?

Auf Pralinen fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 30 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Pralinen im Gesetz?

In Anlage 2 Nr. 30 UStG. Die Norm erfasst: „Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Pralinen heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden