Anlage 2 Nr. 52 Buchst. d UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
Anlage 2 Nr. 52 Buchst. d UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen: Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in der Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus, ausgenommen Teile und Zubehör
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Unterpositionen 9021 40 00 und 9021 50 00, aus Unterposition 9021 90
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- teilweise
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 4
Alle 4 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 90214000Schwerhörigengeräte (ausg. Teile und Zubehör)
- 90215000Herzschrittmacher (ausg. Teile und Zubehör)
- 90219010Teile und Zubehör für Schwerhörigengeräte (nur teilweise begünstigt)
- 90219090Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 52 Buchst. d UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 52 Buchst. d UStG?
Anlage 2 Nr. 52 Buchst. d UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen: Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in der Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus, ausgenommen Teile und Zubehör“.
Wo ist Anlage 2 Nr. 52 Buchst. d UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.