Zum Inhalt springen
mwst-satz.de

Anlage 2 Nr. 52 Buchst. d UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 52 Buchst. d UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen: Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in der Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus, ausgenommen Teile und Zubehör

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
Unterpositionen 9021 40 00 und 9021 50 00, aus Unterposition 9021 90
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
teilweise
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
4

Alle 4 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 90214000Schwerhörigengeräte (ausg. Teile und Zubehör)
  • 90215000Herzschrittmacher (ausg. Teile und Zubehör)
  • 90219010Teile und Zubehör für Schwerhörigengeräte (nur teilweise begünstigt)
  • 90219090Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, anderweit weder genannt noch inbegriffen (nur teilweise begünstigt)

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 52 Buchst. d UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 52 Buchst. d UStG?

Anlage 2 Nr. 52 Buchst. d UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen: Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in der Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus, ausgenommen Teile und Zubehör“.

Wo ist Anlage 2 Nr. 52 Buchst. d UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden