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Anlage 2 Nr. 46 UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 46 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholischer Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, in Aufmachungen für den Küchengebrauch

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
aus Unterposition 3302 10
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
ja, die Position ist nur teilweise erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
5

Alle 5 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 33021010Zubereitungen von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5%vol (nur teilweise begünstigt)
  • 33021021Zubereitungen v. d. i. d. Getränkeindustrie verwendeten Art, die alle charakteristischen Aromast. e. Getränks enthalten, kein od. unter 1,5GHT Milchfett u. kein od. 5GHT Saccarose, Isoglucose, Stärke od. Glucose enthaltend (nur teilweise begünstigt)
  • 33021029Zubereitungen von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, Milchfett, Saccarose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend (nur teilweise begünstigt)
  • 33021040Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen zum Herstellen von Getränken, von d. in d. Getränkeindustrie verwendeten Art (nur teilweise begünstigt)
  • 33021090Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschl. alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art (nur teilweise begünstigt)

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 46 UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 46 UStG?

Anlage 2 Nr. 46 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholischer Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, in Aufmachungen für den Küchengebrauch“.

Wo ist Anlage 2 Nr. 46 UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden