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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer für Lottoschein

§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG· Rechtsstand 31.08.2026

steuerfrei
Steuerbefreiung nach § 4 UStG

Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen, § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG.

steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Lottoschein zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum ist Lottoschein steuerfrei?

Lottoschein fällt unter § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG. Maßgeblich ist der Wortlaut der Norm:

Im Gesetz steht:

die Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen. Nicht befreit sind die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallenden Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird;
§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Lottoschein ist im Verzeichnis das einzige Produkt, das sich auf § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG stützt.

Was das für den Preis bedeutet

Für Lottoschein wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis für Lottoschein enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Lottoschein verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Lottoschein einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Lottoschein; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Lottoschein im Vergleich mit verwandten Produkten

8 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Lottoschein: Lebensmittel (7 % oder 19 %), Getränke (7 % oder 19 %), Kaffee (7 % oder 19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Lottoschein mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Lottoschein§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStGsteuerfrei
Lebensmittel§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
GetränkeAnlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
KaffeeAnlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
BücherAnlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG7 %
Taxi§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
Restaurant§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
WasserAnlage 2 Nr. 34 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
Bahnticket§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Lottoschein

Fällt bei Lottoschein Mehrwertsteuer an?

Nein. Lottoschein ist nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit. Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen, § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG.

Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?

Lebensmittel (7 % oder 19 %, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Getränke (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Kaffee (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Bücher (7 %, Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.

Wo steht das für Lottoschein im Gesetz?

In § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden