Mehrwertsteuer für Geldwechsel
§ 4 Nr. 8 Buchst. b UStG· Rechtsstand 31.08.2026
Geldwechsel fällt unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG: Es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG
Warum ist Geldwechsel steuerfrei?
Geldwechsel fällt unter § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG: Umsätze im Geschäft mit gesetzlichen Zahlungsmitteln.
Im Gesetz steht:
die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden,
Einordnung im Verzeichnis
Geldwechsel ist im Verzeichnis das einzige Produkt, das sich auf § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG stützt.
Was das für den Preis bedeutet
Für Geldwechsel wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis für Geldwechsel enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.
Für Unternehmen
Wer Geldwechsel verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Geldwechsel einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Geldwechsel; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Geldwechsel im Vergleich mit verwandten Produkten
8 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Geldwechsel: Lebensmittel (7 % oder 19 %), Getränke (7 % oder 19 %), Kaffee (7 % oder 19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Geldwechsel§ 4 Nr. 8 Buchst. b UStG | steuerfrei |
| Lebensmittel§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| GetränkeAnlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| KaffeeAnlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| BücherAnlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG | 7 % |
| Taxi§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Restaurant§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| WasserAnlage 2 Nr. 34 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Bahnticket§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG | 7 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Geldwechsel
Fällt bei Geldwechsel Mehrwertsteuer an?
Nein. Geldwechsel ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit. Umsätze im Geschäft mit gesetzlichen Zahlungsmitteln, § 4 Nr. 8 UStG.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Lebensmittel (7 % oder 19 %, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Getränke (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Kaffee (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Bücher (7 %, Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.
Wo steht das für Geldwechsel im Gesetz?
In § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.