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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer für Geldwechsel

§ 4 Nr. 8 Buchst. b UStG· Rechtsstand 31.08.2026

steuerfrei
Steuerbefreiung nach § 4 UStG

Geldwechsel fällt unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG: Es wird keine Umsatzsteuer berechnet.

steuerfrei nach § 4 UStG. Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Geldwechsel zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum ist Geldwechsel steuerfrei?

Geldwechsel fällt unter § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG: Umsätze im Geschäft mit gesetzlichen Zahlungsmitteln.

Im Gesetz steht:

die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden,
§ 4 Nr. 8 Buchst. b UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Geldwechsel ist im Verzeichnis das einzige Produkt, das sich auf § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG stützt.

Was das für den Preis bedeutet

Für Geldwechsel wird keine Umsatzsteuer berechnet: Der Preis ist zugleich Brutto- und Nettobetrag, auf der Rechnung erscheint kein Steuerausweis.

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis für Geldwechsel enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Geldwechsel verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Geldwechsel einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer. Wie Befreiung und Vorsteuerabzug zusammenhängen, erklärt der Ratgeber.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Geldwechsel; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Geldwechsel im Vergleich mit verwandten Produkten

8 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Geldwechsel: Lebensmittel (7 % oder 19 %), Getränke (7 % oder 19 %), Kaffee (7 % oder 19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Geldwechsel mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Geldwechsel§ 4 Nr. 8 Buchst. b UStGsteuerfrei
Lebensmittel§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
GetränkeAnlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
KaffeeAnlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
BücherAnlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG7 %
Taxi§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
Restaurant§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
WasserAnlage 2 Nr. 34 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %
Bahnticket§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Geldwechsel

Fällt bei Geldwechsel Mehrwertsteuer an?

Nein. Geldwechsel ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit. Umsätze im Geschäft mit gesetzlichen Zahlungsmitteln, § 4 Nr. 8 UStG.

Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?

Lebensmittel (7 % oder 19 %, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Getränke (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Kaffee (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Bücher (7 %, Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.

Wo steht das für Geldwechsel im Gesetz?

In § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden