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Mehrwertsteuer auf Zierfische

Tiere und Tierbedarf· Rechtsstand 31.08.2026

19 %
Regelsatz

Anlage 2 Nr. 3 nimmt Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken ausdrücklich vom ermäßigten Satz aus.

Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Zierfische zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum 19 % für Zierfische?

Zierfische ist in keiner Nummer der Anlage 2 und in keiner Ermäßigung des § 12 Abs. 2 UStG genannt; eine Befreiung nach § 4 UStG greift ebenfalls nicht. Deshalb bleibt es beim Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG.

Im Gesetz steht:

Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken
Anlage 2 Nr. 3 UStG Im Gesetz nachlesen
Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.
§ 12 Abs. 1 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

In der Kategorie Tiere und Tierbedarf sind 8 von 33 Produkten wie Zierfische eingestuft; 23 mit 7 %, 2 je nach Fall.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Zierfische

Bei 19 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 1,60 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 8,40 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
8,40 €
Mehrwertsteuer 19 %
1,60 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,19 = 8,40 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (19 %)Netto (19 %)
1,00 €0,16 €0,84 €
2,50 €0,40 €2,10 €
5,00 €0,80 €4,20 €
10,00 €1,60 €8,40 €
25,00 €3,99 €21,01 €
50,00 €7,98 €42,02 €
100,00 €15,97 €84,03 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,19 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Zierfische stecken 1,60 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Zierfische verkauft, führt 19 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Zierfische für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Zierfische; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Zierfische im Vergleich mit verwandten Produkten

5 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Zierfische: Fisch (7 %), Heu (7 %), Stroh (7 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Zierfische mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Zierfische§ 12 Abs. 1 UStG19 %
FischAnlage 2 Nr. 3 UStG7 %
Hummer§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Austern§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Languste§ 12 Abs. 1 UStG19 %
HeuAnlage 2 Nr. 23 UStG7 %
StrohAnlage 2 Nr. 23 UStG7 %
Barf-FleischAnlage 2 Nr. 2 UStG7 %
BienenvölkerAnlage 2 Nr. 1 Buchst. g UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Zierfische

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Zierfische an?

Auf Zierfische fallen 19 % Mehrwertsteuer an (Regelsatz, § 12 Abs. 1 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto.

Gibt es für Zierfische eine Ermäßigung auf 7 %?

Nein. Anlage 2 Nr. 3 nimmt Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken ausdrücklich vom ermäßigten Satz aus. Anders ist es bei Fisch, Heu, Stroh: dort gelten 7 %.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Zierfische heraus?

Bei 19 %: Bruttopreis ÷ 1,19 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Wo steht das für Zierfische im Gesetz?

§ 12 Abs. 1 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden