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Mehrwertsteuer auf Süßkartoffeln

Gemüse· Rechtsstand 31.08.2026

19 %
Regelsatz

Aus der Zolltarif-Position 0714 nennt Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n ausschließlich Topinambur.

Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Süßkartoffeln zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum 19 % für Süßkartoffeln?

Aus der Zolltarif-Position 0714 nennt Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n ausschließlich Topinambur. Süßkartoffeln gehören zur selben Position, sind dort aber nicht genannt und deshalb nicht begünstigt.

Einordnung im Zolltarif
Position 0709
Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.

Im Gesetz steht:

Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: Topinambur
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n UStG Im Gesetz nachlesen
Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.
§ 12 Abs. 1 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

In der Kategorie Gemüse sind 1 von 104 Produkten wie Süßkartoffeln eingestuft; 103 mit 7 %.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Süßkartoffeln

Bei 19 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 1,60 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 8,40 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
8,40 €
Mehrwertsteuer 19 %
1,60 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,19 = 8,40 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (19 %)Netto (19 %)
1,00 €0,16 €0,84 €
2,50 €0,40 €2,10 €
5,00 €0,80 €4,20 €
10,00 €1,60 €8,40 €
25,00 €3,99 €21,01 €
50,00 €7,98 €42,02 €
100,00 €15,97 €84,03 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,19 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Süßkartoffeln stecken 1,60 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Süßkartoffeln verkauft, führt 19 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Süßkartoffeln für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Süßkartoffeln; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Süßkartoffeln im Vergleich mit verwandten Produkten

8 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Süßkartoffeln: Kartoffeln (7 %), Spargel (7 %), Tofu (7 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Süßkartoffeln mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Süßkartoffeln§ 12 Abs. 1 UStG19 %
KartoffelnAnlage 2 Nr. 10 Buchst. a UStG7 %
SpargelAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
TofuAnlage 2 Nr. 33 UStG7 %
ArtischockenAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
AuberginenAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
AusternpilzeAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
BärlauchAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
BasilikumAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Süßkartoffeln

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Süßkartoffeln an?

Auf Süßkartoffeln fallen 19 % Mehrwertsteuer an (Regelsatz, § 12 Abs. 1 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto.

Gibt es für Süßkartoffeln eine Ermäßigung auf 7 %?

Nein. Aus der Zolltarif-Position 0714 nennt Anlage 2 Nr. 10 Buchst. n ausschließlich Topinambur. Süßkartoffeln gehören zur selben Position, sind dort aber nicht genannt und deshalb nicht begünstigt. Anders ist es bei Kartoffeln, Spargel, Tofu: dort gelten 7 %.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Süßkartoffeln heraus?

Bei 19 %: Bruttopreis ÷ 1,19 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Wo steht das für Süßkartoffeln im Gesetz?

§ 12 Abs. 1 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden