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Mehrwertsteuer auf Multivitaminsaft

Getränke· Rechtsstand 31.08.2026

19 %
Regelsatz

Anlage 2 Nr. 32 begünstigt Zubereitungen aus Gemüse und Früchten, nimmt Frucht- und Gemüsesäfte aber ausdrücklich aus.

Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Multivitaminsaft zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum 19 % für Multivitaminsaft?

Multivitaminsaft ist in keiner Nummer der Anlage 2 und in keiner Ermäßigung des § 12 Abs. 2 UStG genannt; eine Befreiung nach § 4 UStG greift ebenfalls nicht. Deshalb bleibt es beim Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG.

Im Gesetz steht:

Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte
Anlage 2 Nr. 32 UStG Im Gesetz nachlesen
Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.
§ 12 Abs. 1 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

In der Kategorie Getränke sind 57 von 83 Produkten wie Multivitaminsaft eingestuft; 15 mit 7 %, 11 je nach Fall.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Multivitaminsaft

Bei 19 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 1,60 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 8,40 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
8,40 €
Mehrwertsteuer 19 %
1,60 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,19 = 8,40 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (19 %)Netto (19 %)
1,00 €0,16 €0,84 €
2,50 €0,40 €2,10 €
5,00 €0,80 €4,20 €
10,00 €1,60 €8,40 €
25,00 €3,99 €21,01 €
50,00 €7,98 €42,02 €
100,00 €15,97 €84,03 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,19 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Multivitaminsaft stecken 1,60 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Multivitaminsaft verkauft, führt 19 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Multivitaminsaft für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Multivitaminsaft; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Multivitaminsaft im Vergleich mit verwandten Produkten

Eines der 8 verwandten Produkte ist anders eingestuft als Multivitaminsaft: Vitamin D (7 %). An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Multivitaminsaft mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Multivitaminsaft§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Vitamin DAnlage 2 Nr. 33 UStG7 %
Saft§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Apfelsaft§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Orangensaft§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Gemüsesaft§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Karottensaft§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Kokoswasser§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Smoothie§ 12 Abs. 1 UStG19 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Multivitaminsaft

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Multivitaminsaft an?

Auf Multivitaminsaft fallen 19 % Mehrwertsteuer an (Regelsatz, § 12 Abs. 1 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto.

Gibt es für Multivitaminsaft eine Ermäßigung auf 7 %?

Nein. Anlage 2 Nr. 32 begünstigt Zubereitungen aus Gemüse und Früchten, nimmt Frucht- und Gemüsesäfte aber ausdrücklich aus. Anders ist es bei Vitamin D: dort gelten 7 %.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Multivitaminsaft heraus?

Bei 19 %: Bruttopreis ÷ 1,19 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Wo steht das für Multivitaminsaft im Gesetz?

§ 12 Abs. 1 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden