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Mehrwertsteuer auf Gemüsesaft

Getränke· Rechtsstand 31.08.2026

19 %
Regelsatz

Anlage 2 Nr. 32 begünstigt Zubereitungen aus Gemüse und Früchten, nimmt Frucht- und Gemüsesäfte aber ausdrücklich aus.

Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Gemüsesaft zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum 19 % für Gemüsesaft?

Gemüsesaft ist in keiner Nummer der Anlage 2 und in keiner Ermäßigung des § 12 Abs. 2 UStG genannt; eine Befreiung nach § 4 UStG greift ebenfalls nicht. Deshalb bleibt es beim Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG.

Im Gesetz steht:

Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte
Anlage 2 Nr. 32 UStG Im Gesetz nachlesen
Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.
§ 12 Abs. 1 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

In der Kategorie Getränke sind 57 von 83 Produkten wie Gemüsesaft eingestuft; 15 mit 7 %, 11 je nach Fall.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Gemüsesaft

Bei 19 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 1,60 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 8,40 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
8,40 €
Mehrwertsteuer 19 %
1,60 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,19 = 8,40 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (19 %)Netto (19 %)
1,00 €0,16 €0,84 €
2,50 €0,40 €2,10 €
5,00 €0,80 €4,20 €
10,00 €1,60 €8,40 €
25,00 €3,99 €21,01 €
50,00 €7,98 €42,02 €
100,00 €15,97 €84,03 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,19 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Gemüsesaft stecken 1,60 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Gemüsesaft verkauft, führt 19 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Gemüsesaft für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Gemüsesaft; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Gemüsesaft im Vergleich mit verwandten Produkten

Eines der 8 verwandten Produkte ist anders eingestuft als Gemüsesaft: Gemüse (7 %). An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Gemüsesaft mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Gemüsesaft§ 12 Abs. 1 UStG19 %
GemüseAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
Saft§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Apfelsaft§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Orangensaft§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Karottensaft§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Kokoswasser§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Multivitaminsaft§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Smoothie§ 12 Abs. 1 UStG19 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Gemüsesaft

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Gemüsesaft an?

Auf Gemüsesaft fallen 19 % Mehrwertsteuer an (Regelsatz, § 12 Abs. 1 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto.

Gibt es für Gemüsesaft eine Ermäßigung auf 7 %?

Nein. Anlage 2 Nr. 32 begünstigt Zubereitungen aus Gemüse und Früchten, nimmt Frucht- und Gemüsesäfte aber ausdrücklich aus. Anders ist es bei Gemüse: dort gelten 7 %.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Gemüsesaft heraus?

Bei 19 %: Bruttopreis ÷ 1,19 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Wo steht das für Gemüsesaft im Gesetz?

§ 12 Abs. 1 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden