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Mehrwertsteuer auf Kresse

Gemüse· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Kresse steht in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (Anlage 2 Nr. 10 Buchst. i) und gehört damit zu den Waren, die das Gesetz ausdrücklich mit 7 % besteuert.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: Anlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Kresse zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Kresse?

Kresse fällt unter Anlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG: Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt, Position 0709 - Anlage 2 Nr. 10 Buchst. i. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.

Einordnung im Zolltarif
Position 0709
Anlage 2 verweist nicht auf Produktnamen, sondern auf Positionen des Zolltarifs.

Im Gesetz steht:

Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: anderes Gemüse, frisch oder gekühlt
Anlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

Auf Anlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG stützen sich im Verzeichnis 42 Produkte, neben Kresse zum Beispiel Gemüse, Spargel, Artischocken, Auberginen, Austernpilze. In der Kategorie Gemüse sind 103 von 104 Produkten wie Kresse eingestuft; 1 mit 19 %.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Kresse

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Kresse stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Kresse verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Kresse für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Kresse; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Kresse im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Kresse eingestuft.

Verwandte Produkte von Kresse mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
KresseAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
GemüseAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
SpargelAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
ArtischockenAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
AuberginenAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
AusternpilzeAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
BärlauchAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
BasilikumAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %
ButternutAnlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG7 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Kresse

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Kresse an?

Auf Kresse fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, Anlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Kresse im Gesetz?

In Anlage 2 Nr. 10 Buchst. i UStG. Die Norm erfasst: „Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: anderes Gemüse, frisch oder gekühlt“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Kresse heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden