Mehrwertsteuer für Kirchliche Trauung
§ 2b UStG· Rechtsstand 31.08.2026
Eine kirchliche Amtshandlung wird nicht gegen Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustauschs erbracht - es liegt kein steuerbarer Umsatz vor.
nicht steuerbar, es fällt keine Umsatzsteuer an. Rechtsgrundlage: § 2b UStG
Warum fällt auf Kirchliche Trauung keine Mehrwertsteuer an?
Kirchliche Trauung fällt unter § 2b UStG. Maßgeblich ist der Wortlaut der Norm:
Was das für den Preis bedeutet
Kirchliche Trauung ist kein steuerbarer Umsatz: Es gibt keinen Steuersatz, den man herausrechnen könnte, der Betrag ist Brutto und Netto zugleich.
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis für Kirchliche Trauung enthält keine Umsatzsteuer, es gibt nichts herauszurechnen. Auf Rechnung oder Beleg erscheint kein Steuerbetrag.
Für Unternehmen
Wer Kirchliche Trauung verkauft, weist keine Umsatzsteuer aus; wer Kirchliche Trauung einkauft, hat daraus auch keine Vorsteuer.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Kirchliche Trauung; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Kirchliche Trauung im Vergleich mit verwandten Produkten
8 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Kirchliche Trauung: Lebensmittel (7 % oder 19 %), Getränke (7 % oder 19 %), Kaffee (7 % oder 19 %) und weitere. An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Kirchliche Trauung§ 2b UStG | keine MwSt |
| Lebensmittel§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| GetränkeAnlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| KaffeeAnlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| BücherAnlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG | 7 % |
| Taxi§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Restaurant§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| WasserAnlage 2 Nr. 34 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Bahnticket§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG | 7 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Kirchliche Trauung
Fällt bei Kirchliche Trauung Mehrwertsteuer an?
Nein. Kirchliche Trauung ist nicht steuerbar (§ 2b UStG), es gibt keinen Steuersatz. Eine kirchliche Amtshandlung wird nicht gegen Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustauschs erbracht - es liegt kein steuerbarer Umsatz vor.
Welche verwandten Leistungen sind dagegen steuerpflichtig?
Lebensmittel (7 % oder 19 %, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Getränke (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 35 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Kaffee (7 % oder 19 %, Anlage 2 Nr. 12 UStG / § 12 Abs. 1 UStG), Bücher (7 %, Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG). Die Befreiung reicht also nur so weit, wie die Norm es sagt.
Wo steht das für Kirchliche Trauung im Gesetz?
In § 2b UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.