Mehrwertsteuer für Erlebnisgastronomie
Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026
Kommt darauf an: 7 % oder 19 %.
7 % Speisen, 19 % Getränke jeder Art. Für Erlebnisgastronomie gibt es keinen einheitlichen Satz, entscheidend ist der Fall:
Warum gibt es für Erlebnisgastronomie zwei Sätze?
Speisen und Getränke werden unterschiedlich besteuert: Verpflegungsdienstleistungen sind seit 1. Januar 2026 nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ermäßigt, die Abgabe von Getränken ist davon ausdrücklich ausgenommen.
Im Gesetz steht:
die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Einordnung im Verzeichnis
In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 32 von 188 Produkten wie Erlebnisgastronomie eingestuft; 82 mit 19 %, 52 mit 7 %, 16 steuerfrei, 6 nicht steuerbar.
So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Erlebnisgastronomie
Bei 10 € Bruttopreis stecken je nach Fall 0,65 € (7 %) oder 1,60 € (19 %) Mehrwertsteuer im Preis. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:
Beispiele für typische Preise
| Bruttopreis | darin MwSt (7 %) | Netto (7 %) | darin MwSt (19 %) | Netto (19 %) |
|---|---|---|---|---|
| 1,00 € | 0,07 € | 0,93 € | 0,16 € | 0,84 € |
| 2,50 € | 0,16 € | 2,34 € | 0,40 € | 2,10 € |
| 5,00 € | 0,33 € | 4,67 € | 0,80 € | 4,20 € |
| 10,00 € | 0,65 € | 9,35 € | 1,60 € | 8,40 € |
| 25,00 € | 1,64 € | 23,36 € | 3,99 € | 21,01 € |
| 50,00 € | 3,27 € | 46,73 € | 7,98 € | 42,02 € |
| 100,00 € | 6,54 € | 93,46 € | 15,97 € | 84,03 € |
Tabelle seitlich wischen für alle Spalten.
Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 bzw. ÷ 1,19 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner
Was das in der Praxis bedeutet
Beim Einkauf
Der Preis ist ein Bruttopreis. Welcher Satz drinsteckt, hängt vom Fall ab: 0,65 € in 10 € bei 7 %, 1,60 € in 10 € bei 19 %. Der Kassenbon nennt den angewandten Satz.
Für Unternehmen
Wer Erlebnisgastronomie verkauft, führt 7 % oder 19 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Erlebnisgastronomie für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.
Rechnung ohne Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Erlebnisgastronomie; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.
Erlebnisgastronomie im Vergleich mit verwandten Produkten
Alle 8 verwandten Produkte sind wie Erlebnisgastronomie eingestuft.
| Produkt | MwSt-Satz |
|---|---|
| Erlebnisgastronomie§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Lebensmittel§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Restaurant§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Eisdiele§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Biergarten§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Café§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Essen gehen§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Kellnerservice§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
| Minibar§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG / § 12 Abs. 1 UStG | 7 %oder19 % |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Erlebnisgastronomie
Wie viel Mehrwertsteuer fällt bei Erlebnisgastronomie an?
7 % oder 19 %, je nach Fall. 7 %: Speisen - im Lokal, zum Mitnehmen oder geliefert. 19 %: Getränke jeder Art.
Wann gelten 7 % und wann 19 % für Erlebnisgastronomie?
- 7 %: Speisen - im Lokal, zum Mitnehmen oder geliefert (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).
- 19 %: Getränke jeder Art (§ 12 Abs. 1 UStG).
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Erlebnisgastronomie heraus?
Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Bei 19 %: Bruttopreis ÷ 1,19 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.
Wo steht das für Erlebnisgastronomie im Gesetz?
7 %: § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG; 19 %: § 12 Abs. 1 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.