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Mehrwertsteuer auf Corona-Schnelltests

Gesundheit und Medizin· Rechtsstand 31.08.2026

19 %
Regelsatz

Verbandmittel, Tests und Messgeräte sind weder orthopädische Vorrichtungen der Anlage 2 Nr. 52 noch sonst in Anlage 2 genannt.

Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Corona-Schnelltests zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum 19 % für Corona-Schnelltests?

Corona-Schnelltests ist in keiner Nummer der Anlage 2 und in keiner Ermäßigung des § 12 Abs. 2 UStG genannt; eine Befreiung nach § 4 UStG greift ebenfalls nicht. Deshalb bleibt es beim Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG.

Im Gesetz steht:

Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen: künstliche Gelenke, ausgenommen Teile und Zubehör
Anlage 2 Nr. 52 Buchst. a UStG Im Gesetz nachlesen
Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.
§ 12 Abs. 1 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

In der Kategorie Gesundheit und Medizin sind 34 von 55 Produkten wie Corona-Schnelltests eingestuft; 21 mit 7 %.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Corona-Schnelltests

Bei 19 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 1,60 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 8,40 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
8,40 €
Mehrwertsteuer 19 %
1,60 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,19 = 8,40 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (19 %)Netto (19 %)
1,00 €0,16 €0,84 €
2,50 €0,40 €2,10 €
5,00 €0,80 €4,20 €
10,00 €1,60 €8,40 €
25,00 €3,99 €21,01 €
50,00 €7,98 €42,02 €
100,00 €15,97 €84,03 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,19 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Corona-Schnelltests stecken 1,60 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Corona-Schnelltests verkauft, führt 19 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Corona-Schnelltests für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Corona-Schnelltests; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Corona-Schnelltests im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Corona-Schnelltests eingestuft.

Verwandte Produkte von Corona-Schnelltests mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Corona-Schnelltests§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Desinfektionsmittel§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Blutdruckmessgerät§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Blutzuckermessgerät§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Fieberthermometer§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Inhalator§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Kompressen§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Pflaster§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Schwangerschaftstests§ 12 Abs. 1 UStG19 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Corona-Schnelltests

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Corona-Schnelltests an?

Auf Corona-Schnelltests fallen 19 % Mehrwertsteuer an (Regelsatz, § 12 Abs. 1 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto.

Gibt es für Corona-Schnelltests eine Ermäßigung auf 7 %?

Nein. Verbandmittel, Tests und Messgeräte sind weder orthopädische Vorrichtungen der Anlage 2 Nr. 52 noch sonst in Anlage 2 genannt.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Corona-Schnelltests heraus?

Bei 19 %: Bruttopreis ÷ 1,19 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Wo steht das für Corona-Schnelltests im Gesetz?

§ 12 Abs. 1 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden