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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer für Bahnfahrt

Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026

7 %
ermäßigter Satz

Bahnfahrt ist eine Leistung, die § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG ausdrücklich auf 7 % ermäßigt.

ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Bahnfahrt zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum nur 7 % für Bahnfahrt?

Bahnfahrt fällt unter § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG: Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr, § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG - ohne Entfernungsgrenze. Die Norm zählt zu den Ermäßigungen, die das Gesetz ausdrücklich anordnet; was nicht dort steht, bleibt beim Regelsatz.

Im Gesetz steht:

Einordnung im Verzeichnis

Auf § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG stützen sich im Verzeichnis 6 Produkte, neben Bahnfahrt zum Beispiel Bahnticket, Autoreisezug, Ice-Ticket, Regionalbahn, Schlafwagen. In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 52 von 188 Produkten wie Bahnfahrt eingestuft; 82 mit 19 %, 32 je nach Fall, 16 steuerfrei, 6 nicht steuerbar.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Bahnfahrt

Bei 7 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 0,65 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 9,35 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
9,35 €
Mehrwertsteuer 7 %
0,65 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,07 = 9,35 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (7 %)Netto (7 %)
1,00 €0,07 €0,93 €
2,50 €0,16 €2,34 €
5,00 €0,33 €4,67 €
10,00 €0,65 €9,35 €
25,00 €1,64 €23,36 €
50,00 €3,27 €46,73 €
100,00 €6,54 €93,46 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,07 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Bahnfahrt stecken 0,65 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Bahnfahrt verkauft, führt 7 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Bahnfahrt für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Bahnfahrt; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Bahnfahrt im Vergleich mit verwandten Produkten

3 der 8 verwandten Produkte sind anders eingestuft als Bahnfahrt: Miete (steuerfrei), Pfand (19 %), Versandkosten (7 % oder 19 %). An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Bahnfahrt mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Bahnfahrt§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG7 %
Bahnticket§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG7 %
Autoreisezug§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG7 %
Ice-Ticket§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG7 %
Regionalbahn§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG7 %
Schlafwagen§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG7 %
Miete§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStGsteuerfrei
Pfand§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Versandkosten§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG / § 12 Abs. 1 UStG7 %oder19 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Bahnfahrt

Wie viel Mehrwertsteuer fällt bei Bahnfahrt an?

Für Bahnfahrt fallen 7 % Mehrwertsteuer an (ermäßigter Satz, § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto.

Wo steht die Ermäßigung für Bahnfahrt im Gesetz?

In § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a UStG. Die Norm erfasst: „im Schienenbahnverkehr,“. Nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Bahnfahrt heraus?

Bei 7 %: Bruttopreis ÷ 1,07 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 0,65 € Steuer und 9,35 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden