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mwst-satz.de

Mehrwertsteuer auf Softdrinks

Getränke· Rechtsstand 31.08.2026

19 %
Regelsatz

Wasserhaltige Getränke der Position 2202 sind in Anlage 2 nur als Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil (Nr. 35) genannt.

Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Softdrinks zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum 19 % für Softdrinks?

Softdrinks ist in keiner Nummer der Anlage 2 und in keiner Ermäßigung des § 12 Abs. 2 UStG genannt; eine Befreiung nach § 4 UStG greift ebenfalls nicht. Deshalb bleibt es beim Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG.

Im Gesetz steht:

Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.
§ 12 Abs. 1 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

In der Kategorie Getränke sind 57 von 83 Produkten wie Softdrinks eingestuft; 15 mit 7 %, 11 je nach Fall.

Softdrinks einzeln nachschlagen

Softdrinks ist ein Sammelbegriff. Im Verzeichnis stehen 83 einzelne Produkte in dieser Kategorie: 15 davon mit 7 %, 57 mit 19 %, 11 als Sonderfall. Jede Kategorie zeigt ihre Produkte nach Satz gruppiert.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Softdrinks

Bei 19 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 1,60 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 8,40 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
8,40 €
Mehrwertsteuer 19 %
1,60 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,19 = 8,40 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (19 %)Netto (19 %)
1,00 €0,16 €0,84 €
2,50 €0,40 €2,10 €
5,00 €0,80 €4,20 €
10,00 €1,60 €8,40 €
25,00 €3,99 €21,01 €
50,00 €7,98 €42,02 €
100,00 €15,97 €84,03 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,19 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Softdrinks stecken 1,60 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Softdrinks verkauft, führt 19 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Softdrinks für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Softdrinks; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Softdrinks im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Softdrinks eingestuft.

Verwandte Produkte von Softdrinks mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Softdrinks§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Cola§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Alkoholfreier Wein§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Alkoholfreies Bier§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Apfelschorle§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Drinkfertige Mischgetränke§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Eistee§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Energydrink§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Fruchtschorle§ 12 Abs. 1 UStG19 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Softdrinks

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Softdrinks an?

Auf Softdrinks fallen 19 % Mehrwertsteuer an (Regelsatz, § 12 Abs. 1 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto.

Gibt es für Softdrinks eine Ermäßigung auf 7 %?

Nein. Wasserhaltige Getränke der Position 2202 sind in Anlage 2 nur als Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil (Nr. 35) genannt.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Softdrinks heraus?

Bei 19 %: Bruttopreis ÷ 1,19 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Wo steht das für Softdrinks im Gesetz?

§ 12 Abs. 1 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden