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Mehrwertsteuer für Pferdepension

Gastronomie und Dienstleistungen· Rechtsstand 31.08.2026

19 %
Regelsatz

Die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG gilt nur für die Humanmedizin - tierärztliche und sonstige Tierdienstleistungen unterliegen dem Regelsatz.

Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Pferdepension zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum 19 % für Pferdepension?

Pferdepension ist in keiner Nummer der Anlage 2 und in keiner Ermäßigung des § 12 Abs. 2 UStG genannt; eine Befreiung nach § 4 UStG greift ebenfalls nicht. Deshalb bleibt es beim Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG.

Im Gesetz steht:

Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.
§ 12 Abs. 1 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

In der Kategorie Gastronomie und Dienstleistungen sind 82 von 188 Produkten wie Pferdepension eingestuft; 52 mit 7 %, 32 je nach Fall, 16 steuerfrei, 6 nicht steuerbar.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Pferdepension

Bei 19 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 1,60 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 8,40 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
8,40 €
Mehrwertsteuer 19 %
1,60 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,19 = 8,40 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (19 %)Netto (19 %)
1,00 €0,16 €0,84 €
2,50 €0,40 €2,10 €
5,00 €0,80 €4,20 €
10,00 €1,60 €8,40 €
25,00 €3,99 €21,01 €
50,00 €7,98 €42,02 €
100,00 €15,97 €84,03 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,19 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Pferdepension stecken 1,60 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Pferdepension verkauft, führt 19 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Pferdepension für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Pferdepension; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Pferdepension im Vergleich mit verwandten Produkten

Eines der 8 verwandten Produkte ist anders eingestuft als Pferdepension: Pension (7 %). An diesen Unterschieden zeigt sich, wo die Grenze der Norm verläuft.

Verwandte Produkte von Pferdepension mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Pferdepension§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Pension§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG7 %
Pferde kaufen§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Tierarzt§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Gassi-Service§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Hundefriseur§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Hundeschule§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Hundetagesstätte§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Katzensitting§ 12 Abs. 1 UStG19 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer für Pferdepension

Wie viel Mehrwertsteuer fällt bei Pferdepension an?

Für Pferdepension fallen 19 % Mehrwertsteuer an (Regelsatz, § 12 Abs. 1 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto.

Gibt es für Pferdepension eine Ermäßigung auf 7 %?

Nein. Die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG gilt nur für die Humanmedizin - tierärztliche und sonstige Tierdienstleistungen unterliegen dem Regelsatz. Anders ist es bei Pension: dort gelten 7 %.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Pferdepension heraus?

Bei 19 %: Bruttopreis ÷ 1,19 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Wo steht das für Pferdepension im Gesetz?

§ 12 Abs. 1 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: nach Wortlaut der Norm Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden