Anlage 2 Nr. 41 UStG
Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026
7 %
Anlage 2 zum UStG
Anlage 2 Nr. 41 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: D-Glucitol (Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder dessen Salzen
Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de
0 %
steuerfrei / Nullsatz
7 %
ermäßigt
19 %
Regelsatz
Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).
Was die Norm erfasst
- Zolltarif-Bezug
- Unterpositionen 2905 44 und 2106 90
- Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
- nein, die Position ist vollständig erfasst
- Achtstellige Warennummern (WA 2026)
- 11
Alle 11 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026
Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.
- 21069020Zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausg. solche auf der Basis wohlriechender Substanzen lAlk. 100%
- 21069030Isoglucosesirup, aromatisiert oder gefärbt
- 21069051Lactosesirup, aromatisiert oder gefärbt
- 21069055Glucose- und Maltodextrinsirup, aromatisiert oder gefärbt (ausg. Isoglucosesirup)
- 21069059Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt (ausg. Lactose-, Glucose-, Maltodextrin- und Isoclucosesirup)
- 21069092Lebensmittelzubereitungen, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5GHT Milchfett, 5GHT Saccharose oder Isoglucose, 5GHT Glucose oder Stärke enthaltend, anderweit wed. gen. noch inbegr.
Weitere 5 Warennummern anzeigen
- 21069098Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Milchfett von 1,5GHT oder mehr, an Saccharose oder Isoglucose von 5GHT oder mehr, an Glucose oder Stärke von 5GHT oder mehr, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 29054411D-Glucit (Sorbit) in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an D-Mannit, bezogen auf den Gehalt an D-Glucit, von 2GHT oder weniger
- 29054419D-Glucit (Sorbit) in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an D-Mannit, bezogen auf den Gehalt an D-Glucit, von mehr als 2GHT
- 29054491D-Glucit (Sorbit) nicht in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an D-Mannit, bezogen auf den Gehalt an D-Glucit, von 2GHT oder weniger
- 29054499D-Glucit (Sorbit) nicht in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an D-Mannit, bezogen auf den Gehalt an D-Glucit, von mehr als 2GHT
Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 41 UStG
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 41 UStG?
Anlage 2 Nr. 41 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „D-Glucitol (Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder dessen Salzen“.
Wo ist Anlage 2 Nr. 41 UStG nachzulesen?
Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.
Benachbarte Normen in Anlage 2
Mehr zum Thema im Ratgeber
7 oder 19 Prozent? So finden Sie den richtigen MwSt-Satz
Die Prüfreihenfolge nach § 12 UStG, typische Grenzfälle und wie Sie jeden Satz nachschlagen.
Lesen
Vorsteuer und Umsatzsteuer: Unterschied einfach erklärt
Was die Begriffe unterscheidet, wie der Vorsteuerabzug funktioniert und wer die Steuer am Ende trägt.
Lesen
Geschichte der Mehrwertsteuer: alle Sätze seit 1968
Von 10 % auf 19 %: alle Änderungen des Regelsatzes und des ermäßigten Satzes seit 1968.
Lesen
Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet
Rechtsstand 31.08.2026
Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
Fehler melden