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Anlage 2 Nr. 41 UStG

Anlage 2 zum UStG · Rechtsstand 31.08.2026

7 %
Anlage 2 zum UStG

Anlage 2 Nr. 41 UStG ordnet 7 % Mehrwertsteuer an für: D-Glucitol (Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder dessen Salzen

Anlage 2 listet die Gegenstände, deren Lieferung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit 7 % besteuert wird. Sie beschreibt Waren über Positionen des Zolltarifs, nicht über Produktnamen. Wortlaut bei gesetze-im-internet.de

Amtlicher Wortlaut. Konsolidierte Fassung des Umsatzsteuergesetzes, Rechtsstand 31.08.2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de). Zolltarif-Bezüge aufgelöst mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (Destatis).

Was die Norm erfasst

Zolltarif-Bezug
Unterpositionen 2905 44 und 2106 90
Nur ein Teil der Position begünstigt („aus Position“)
nein, die Position ist vollständig erfasst
Achtstellige Warennummern (WA 2026)
11

Alle 11 Warennummern aus dem Warenverzeichnis 2026

Amtliche Warenbeschreibungen in der Kurzform des Statistischen Bundesamts.

  • 21069020Zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausg. solche auf der Basis wohlriechender Substanzen lAlk. 100%
  • 21069030Isoglucosesirup, aromatisiert oder gefärbt
  • 21069051Lactosesirup, aromatisiert oder gefärbt
  • 21069055Glucose- und Maltodextrinsirup, aromatisiert oder gefärbt (ausg. Isoglucosesirup)
  • 21069059Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt (ausg. Lactose-, Glucose-, Maltodextrin- und Isoclucosesirup)
  • 21069092Lebensmittelzubereitungen, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5GHT Milchfett, 5GHT Saccharose oder Isoglucose, 5GHT Glucose oder Stärke enthaltend, anderweit wed. gen. noch inbegr.
Weitere 5 Warennummern anzeigen
  • 21069098Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Milchfett von 1,5GHT oder mehr, an Saccharose oder Isoglucose von 5GHT oder mehr, an Glucose oder Stärke von 5GHT oder mehr, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • 29054411D-Glucit (Sorbit) in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an D-Mannit, bezogen auf den Gehalt an D-Glucit, von 2GHT oder weniger
  • 29054419D-Glucit (Sorbit) in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an D-Mannit, bezogen auf den Gehalt an D-Glucit, von mehr als 2GHT
  • 29054491D-Glucit (Sorbit) nicht in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an D-Mannit, bezogen auf den Gehalt an D-Glucit, von 2GHT oder weniger
  • 29054499D-Glucit (Sorbit) nicht in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an D-Mannit, bezogen auf den Gehalt an D-Glucit, von mehr als 2GHT

Häufige Fragen zu Anlage 2 Nr. 41 UStG

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt nach Anlage 2 Nr. 41 UStG?

Anlage 2 Nr. 41 UStG ordnet 7 % an. Erfasst ist: „D-Glucitol (Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder dessen Salzen“.

Wo ist Anlage 2 Nr. 41 UStG nachzulesen?

Im amtlichen Text des Umsatzsteuergesetzes beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de, Rechtsstand 31.08.2026.

Benachbarte Normen in Anlage 2

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden