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Mehrwertsteuer auf Lego

Haushalt und Technik· Rechtsstand 31.08.2026

19 %
Regelsatz

Lego steht weder in der Anlage 2 noch in § 12 Abs. 2 oder 3 UStG und ist auch nicht nach § 4 UStG steuerbefreit. Deshalb gilt der Regelsatz.

Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 UStG

Amtlich belegt. Der Satz folgt aus dem Umsatzsteuergesetz in der konsolidierten Fassung mit Rechtsstand 31.08.2026 (gesetze-im-internet.de); die Zuordnung von Lego zur Norm folgt dem dokumentierten Regelwerk. Kein geschätzter Wert.

Warum 19 % für Lego?

Das Produkt ist weder in Anlage 2 noch in § 12 Abs. 2 oder Abs. 3 UStG genannt und fällt unter keine Steuerbefreiung des § 4 UStG. Damit gilt der Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG.

So läuft die Prüfung für jedes Produkt, auch für Lego:

  1. Steuerbefreiung nach § 4 UStG? Nein, Lego ist dort nicht genannt.
  2. Ermäßigung nach § 12 Abs. 2 UStG oder Anlage 2, Nullsatz nach § 12 Abs. 3? Nein, keine der Nummern erfasst Lego.
  3. Also Regelsatz: § 12 Abs. 1 UStG, 19 % auf jeden steuerpflichtigen Umsatz.

Im Gesetz steht:

die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG Im Gesetz nachlesen
Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.
§ 12 Abs. 1 UStG Im Gesetz nachlesen

Einordnung im Verzeichnis

In der Kategorie Haushalt und Technik sind alle 111 Produkte wie Lego eingestuft.

So viel Mehrwertsteuer steckt im Preis von Lego

Bei 19 % Mehrwertsteuer stecken in 10 € Bruttopreis 1,60 € Steuer, der Nettopreis liegt bei 8,40 €. Rechnen Sie Ihren eigenen Betrag um:

€
Der Betrag ist
Netto
8,40 €
Mehrwertsteuer 19 %
1,60 €
Brutto
10,00 €

10,00 € ÷ 1,19 = 8,40 €

Beispiele für typische Preise
Beispielrechnung: Anteil der Mehrwertsteuer in typischen Bruttopreisen
Bruttopreisdarin MwSt (19 %)Netto (19 %)
1,00 €0,16 €0,84 €
2,50 €0,40 €2,10 €
5,00 €0,80 €4,20 €
10,00 €1,60 €8,40 €
25,00 €3,99 €21,01 €
50,00 €7,98 €42,02 €
100,00 €15,97 €84,03 €

Formel: Netto = Brutto ÷ 1,19 · Mehrwertsteuer = Brutto − Netto. Zum großen MwSt-Rechner

Was das in der Praxis bedeutet

Beim Einkauf

Der Preis ist ein Bruttopreis: In 10 € für Lego stecken 1,60 € Mehrwertsteuer. Der Kassenbon nennt den Satz, herausrechnen lässt er sich mit dem Rechner oben.

MwSt-Rechner

Für Unternehmen

Wer Lego verkauft, führt 19 % auf den Nettopreis an das Finanzamt ab. Wer Lego für sein Unternehmen einkauft und vorsteuerabzugsberechtigt ist, holt sich die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer zurück.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, auch nicht für Lego; ihr Rechnungsbetrag ist zugleich Netto und Brutto. Dafür dürfen sie keine Vorsteuer ziehen.

Kleinunternehmerregelung

Lego im Vergleich mit verwandten Produkten

Alle 8 verwandten Produkte sind wie Lego eingestuft.

Verwandte Produkte von Lego mit Mehrwertsteuersatz und Rechtsgrundlage
ProduktMwSt-Satz
Lego§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Autos§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Gebrauchtwagen§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Computer§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Fahrräder§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Fernseher§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Textilien§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Fliesen§ 12 Abs. 1 UStG19 %
Kinderwagen§ 12 Abs. 1 UStG19 %

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Lego

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Lego an?

Auf Lego fallen 19 % Mehrwertsteuer an (Regelsatz, § 12 Abs. 1 UStG). Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto.

Gibt es für Lego eine Ermäßigung auf 7 %?

Nein. Das Produkt ist weder in Anlage 2 noch in § 12 Abs. 2 oder Abs. 3 UStG genannt und fällt unter keine Steuerbefreiung des § 4 UStG. Damit gilt der Regelsatz nach § 12 Abs. 1 UStG.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Preis von Lego heraus?

Bei 19 %: Bruttopreis ÷ 1,19 = Nettopreis, die Differenz ist die Steuer. Bei 10 € Bruttopreis sind das 1,60 € Steuer und 8,40 € netto. Der MwSt-Rechner rechnet in beide Richtungen.

Wo steht das für Lego im Gesetz?

§ 12 Abs. 1 UStG. Den Wortlaut zeigt die Norm-Seite, das Gesetz selbst steht bei gesetze-im-internet.de.

Mehr zum Thema im Ratgeber

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) - Gesetze im Internet Rechtsstand 31.08.2026 Zuordnung: Auffangtatbestand (nirgends genannt) Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Fehler melden